AGB zur Provision einer Lizenzvermittlung
Eine Provision wird nur dann ausbezahlt:
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Wenn der neu geworbene Nutzer noch nie eine Tensoft24 Lizenz
hatte.
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Wenn der neu geworbene Nutzer einen Vertrag unterschrieben und die
erste Rechnung an Tensoft24 bezahlt hat.
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Pro neu geworbenen Nutzer von Tensoft24 wird nur eine einmalige
Provision ausbezahlt.
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Ein Vermittler kann nicht mehrmals den selben
Verein werben.
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Sollten mehre Werbungen für einen Verein eintreffen, dann bekommt
nur der erste Werber die Provision.
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Die Provision wird an den Vermittler mittels Banküberweisung
ausbezahlt, und kann nicht in Bar eingelöst werden.
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Nach der Ausbezahlung der Provision erlöschen alle Rechte und
weitere Provisionsansprüche seitens des Vermittlers und Tensoft24.
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Tensoft24
Wolfgang Buchinger
3671 Marbach an der Donau
Frieseneggstraße 20
+43 664 73067911
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