AGB zur  Provision einer Lizenzvermittlung

Eine Provision wird nur dann ausbezahlt:

·         Wenn der neu geworbene Nutzer noch nie eine Tensoft24 Lizenz hatte.

·         Wenn der neu geworbene Nutzer einen Vertrag unterschrieben und die erste Rechnung an Tensoft24 bezahlt hat.

·         Pro neu geworbenen Nutzer von Tensoft24 wird nur eine einmalige Provision ausbezahlt.

·         Ein Vermittler kann nicht mehrmals den selben Verein werben.

·         Sollten mehre Werbungen für einen Verein eintreffen, dann bekommt nur der erste Werber die Provision.

·         Die Provision wird an den Vermittler mittels Banküberweisung ausbezahlt, und kann nicht in Bar eingelöst werden.

·         Nach der Ausbezahlung der Provision erlöschen alle Rechte und weitere Provisionsansprüche seitens des Vermittlers und Tensoft24.

·         Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Tensoft24
Wolfgang Buchinger
3671 Marbach an der Donau
Frieseneggstraße 20
+43 664 73067911
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